Biotonne

Die grüne oder braune Biotonne ist Ihr Behälter für alle kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten.

Die Biotonne wird in den Behältergrößen 80, 120 und 240 Liter angeboten. Sie wird alle 2 Wochen geleert. Biotonnen müssen mit der Deckelöffnung nach vorne am Abfuhrtag bis 6 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.

Was rein darf: Speisereste, Kaffee- u. Teesatz, Reste von Brot- und Backwaren, Knochen, Fleisch-, Fisch- und Wurstreste (möglichst in Zeitungspapier gewickelt), Eier, Nüsse, Zitrusfrüchte, Haare, Topf- u. Zimmerpflanzen, Rinde, Rasenschnitt, Moos, Wildkräuter, Grünabfälle usw.

Was nicht rein darf: Tierstreu mit Tierkot (=Restmüll), sog. kompostierbare Biofolienbeutel, Plastik, Zigarettenkippen, Windel, Restmüll, Textilien, Bauschutt, Boden, Baumwurzeln, Lebensmittelreste inklusive Verpackung  usw.

Tips zum richtigen Umgang mit der Biotonne

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Sie benötigen keine Biotonne, da Sie selbst kompostieren?

Neue Hinweise zum Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne (§ 5 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Lünen)

Eine Ausnahme gewährt die Stadt Lünen dann, wenn der Anschlusspflichtige alle auf dem Grundstück anfallenden organischen Stoffe ordnungsgemäß selbst kompostiert. Das bedeutet konkret:
1.  Das Gartengrundstück muss als Orientierungswert  25 Quadratmeter regelmäßig umgebrochene Nutzgartenfläche (Nutzgartenfläche=Gartenbeete mit "offener" Erde, in die regelmäßig Kompost eingearbeitet wird) pro auf dem Grundstück lebender Person vorweisen.
2.  Die Kompostierung aller kompostierfähigen Abfälle wird vorausgesetzt.
3.  Die Kompostverwertung ist ohne Überdüngung des Grundstückes möglich.

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und möchten Sie sich von dem Anschluß an eine Biotonne befreien lassen, benötigen wir folgenden Antrag.

Befreiungsantrag Biotonne


Sind Sie von der GWA-Kreis Unna mbH bezüglich einer nicht vorhandenen Biotonne angeschrieben worden, bitten wir Sie, den Sachverhalt über die dem Schreiben beigefügten Formulare mit der Stadt Lünen bzw. der GWA zu klären.

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit eine Entsorgungsgemeinschaft mit dem Eigentümer/-in des direkt benachbarten Grundstückes zu bilden (ausschließlich dann, wenn die Flurstücke direkt aneinander grenzen):
Sie können den Antrag hier ausdrucken und ausgefüllt dem Steueramt der Stadt Lünen zukommen lassen. Er wird dort geprüft und bei Änderungen von Behältergrößen der WBL zur Erledigung des Auftrages übermittelt.

PDF zur Beantragung einer Entsorgungsgemeinschaft

 

 

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