Restmüll

In die graue Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht verwertet werden können und nicht schadstoffhaltig sind.

Bitte achten Sie auf die richtige Aufstellung: Der Behälter (bis 240 Liter) muss mit der Deckelöffnung nach vorne zum Gehwegrand zeigen. Der Behälter muss am Vortage der Abfuhr frühestens um 20.00 Uhr bis spätestens 6.00 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Jedes Grundstück muss ausreichende Behälter für den Restmüll vorhalten (es gilt der Anschluss- und Benutzungszwang lt. § 5 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Lünen). Die Größe der Restmülltonne richtet sich nach der Anzahl der dort lebenden Personen. Auch Gewerbebetriebe müssen lt. Gewerbeabfallverordnung an die Restmüllabfuhr angeschlossen sein.

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