Restmüll

In die graue Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht verwertet werden können und nicht schadstoffhaltig sind.

Bitte achten Sie auf die richtige Aufstellung: Der Behälter (bis 240 Liter) muss mit der Deckelöffnung nach vorne zum Gehwegrand zeigen. Der Behälter muss am Vortage der Abfuhr frühestens um 20.00 Uhr bis spätestens 6.00 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Der Deckel muss sich schließen lassen, der Abfall darf nicht überquellen.

Jedes Grundstück muss ausreichende Behälter für den Restmüll vorhalten (es gilt der Anschluss- und Benutzungszwang lt. § 5 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Lünen). Die Größe der Restmülltonne richtet sich nach der Anzahl der dort lebenden Personen. Die aktuelle Fassung der Abfallentsorgungssatzung schreibt 10 Liter pro Person und Woche vor. Beispiel: eine vierköpfige Familie benötigt demnach 40 Liter Restmüllvolumen pro Woche, also ist eine 80 Liter Restmülltonne mit 14-tägiger Leerung genau satzungskonform.

Auch Gewerbebetriebe müssen lt. Gewerbeabfallverordnung an die Restmüllabfuhr angeschlossen sein und eine kommunale Restmülltonne vorhalten.

Was darf rein (Auszug):

Asche (ausgekühlt!), Hygieneartikel, Windeln, verschmutzte Papiere, Papierhandtücher, Taschentücher, Tier- und Katzenstreu, Tierkot, Lumpen, Einwegmasken, Videokasetten, Fotos, Dias, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, kaputter Teller/Tasse/Glas/Glühbirne.

Was darf nicht rein:

Bauschutt, Fliesen, Mörtel/Betonsäcke, Baustellenabfälle, Steine, Bioabfälle, Speisereste, Gartenabfälle, Laub, Elektrogeräte, Sperrmüll, Glas, Papier, Schadstoffe, Mutterboden etc. 

© 2023 - Wirtschaftsbetriebe Lünen GmbH - Impressum - Datenschutz - Compliance