Straßen und Radwege

Täglich sind vier Kehrmaschinen in Lünen für die Sauberkeit der Stadt im Einsatz. Zwei große Kehrmaschinen reinigen die Fahrbahnen der großen und mittleren Straßen in Lünen ein- bzw. zweimal in der Woche. Eine kleine Kehrmaschine kümmert sich um die Sauberkeit in den kleinen und verkehrsberuhigt ausgebauten Straßen. In vierzehntägiger Folge fegt eine Spezialkehrmaschine die separat verlaufenden Radwege. Außerdem sorgt ein Team mit LKW, Besen und Kehrschaufel für saubere Parkbuchten, Haltestellen und Verkehrsinseln.

Die Fußgängerbereiche der Innenstadt werden sieben mal in der Woche (montags bis samstags am Morgen und am Samstagabend) gereinigt.

Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer!

In der Stadtreinigung gilt das Prinzip der Arbeitsteilung. Stadt Lünen und Anlieger haben unterschiedliche Reinigungspflichten! Diese sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lünen festgelegt.

So sind die Wirtschaftsbetriebe Lünen von der Stadt beauftragt, die Reinigung, Laubsammlung und den Räum- und Streudienst auf den Fahrbahnen, Radwegen und Nebenanlagen (Einbauten, Verkehrsinseln etc.) durchzuführen.


Die Eigentümer der an die Straßen und Gehwege angrenzenden Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück sauber zu halten - und zwar sowohl im Sommer als auch im Winter. Und das bedeutet:

  • Anlieger müssen den Gehweg vor Ihren Grundstück mindestens einmal pro Woche reinigen
  • Kehricht und sonstiger Abfall auf dem Gehweg muss von den Anliegern entfernt werden.

Ausführliche Angaben über die Pflichten der Gehwegreinigung enthält der § 3 der Straßenreinigungssatzung.

© 2023 - Wirtschaftsbetriebe Lünen GmbH - Impressum - Datenschutz - Compliance