Schadstoffe oder Problemabfälle, die nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, belasten Luft, Wasser oder Boden. Auch die eigene Gesundheit kann gefährdet sein.
Daher dürfen Abfälle, die unter die Kategorie Problemabfälle fallen, niemals über die normale Mülltonne, die Toilette oder gar in freier Natur entsorgt werden.
Dafür steht allen Lüner BürgerInnen auf dem Wertstoffhof an der Josef-Rethmann-Str. 2 eine Schadstoffsammelstelle an folgenden Tagen zur Verfügung.
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Samstag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr*
*Wir bitten Sie mindestens 15 Minuten vor der Schließung des Hofes mit Ihren Schadstoffbehältnissen bei uns zu sein,
unsere Mitarbeiter müssen diese noch sortieren, was einige Zeit in Anspruch nimmt.
Die feste Station wird durch ein Schadstoffmobil im Ortsteil Brambauer, Standort Am Freibad, Parkplatz Glückauf Arena, ergänzt.
Termine in 2024:
Samstag: 02. März 9 bis 12 Uhr
Freitag: 24. Mai 9 bis 12 Uhr
Freitag 30. August 14 bis 17 Uhr
In Lünen betreibt die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft des Kreises Unna (GWA) auf ihrem Deponiestandort "Brückenkamp" eine stationäre Schadstoffannahmestation, die zu folgenden Zeiten geöffnet ist:
Montag bis Freitag 09:00 bis 15.30 Uhr
Samstag 09:00 bis 13.00 Uhr
Die Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen ist kostenlos*.
*es gelten wenige Ausnahmen, z.B. bei Altöl, da dort gesetztliche Rücknahmesysteme existieren
Was gehört zur Schadstoffannahmestelle?
... aus dem Haushalt
Abflussreiniger, Akkus, Allzweckreiniger, Backofenspray, Batterien, Desinfektionsmittel, Energiesparlampen, Entkalker, Fleckentferner, Gold-/ Silberputzmittel, Grillreiniger, Haushaltsreiniger, Kalkentferner, Knopfzellen, Lederspray, Möbelpflegemittel, Mottenschutz, Polituren, Raumsprays, Rohrreiniger, Salmiak, Sanitärreiniger, Spiritus, gefüllte Spraydosen, WC-Reiniger
... aus Werkstatt, Hobby, Garten
Akkus, Chemikalien, Düngemittel, Entwickler, Feuerlöscher, Lacke und Farben, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Kondensatoren, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger, PU-Schaumdosen, Schädlingsbekämpfungsmittel, Montageschaum/PUR-Schaumdosen
... rund um's Auto
Autobatterien, Autopflegemittel, Bremsflüssigkeit, Dieselfilter, Entfroster, Frostschutzmittel, Luftfilter, Ölfilter, Kraftstoffe, Rostschutzmittel, Unterbodenschutz
... aus Körperpflege und Gesundheit
Blondiercreme, Deospray, Fieberthermometer, Haarspray, Nagellackentferner, Medikamente
Was kommt in die Restmülltonne?
Ausgehärtete Farbreste (über Restmülltonne ausklopfen, Gebinde in die Wertstofftonne), Frittierfett (in Kunststoff- oder Glasbehälter), Glühbirnen
Das kommt auch nicht zur Schadstoffsammlung:
Altreifen, Chemische Kampfstoffe, defekte unverschlossene Gebinde, Druckgasflaschen, Halon-Feuerlöscher, Hausmüll, infektiöse Abfälle und entsprechende krankenhausspezifische Abfälle, Kältemittel, Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, radioaktive Abfälle, Tierkadaver, unbekannte Abfälle, Schadstoff-Abfälle mit Sonderstatus wie Eternit, Nachtspeicheröfen, Holz mit schädlichen Verunreinigungen oder Teerpappe
Schadstoffe richtig transportieren - sicher ist sicher!
Geben Sie Schadstoffe nicht vermischt in Taschen oder Beuteln bei der Sammelstelle ab. Verwenden Sie zum Transport einen Karton, das erleichtert die Sammlung. Lassen Sie die Problemabfälle möglichst in den Originalbehältern und verschließen diese. Schütten Sie Chemikalien niemals zusammen.
Wichtig: Rücknahmepflicht durch den Handel
Der Gesetzgeber hat den Handel verpflichtet, bestimmte Schadstoffe kostenlos zurückzunehmen. Mit dem Kauf des Produktes hat der Verbraucher bereits die Entsorgung bezahlt.
Altöl
Aufgrund der Rücknahmeverpflichtung des Handels hat der Kunde die Möglichkeit, das Altöl gegen Vorlage des Kaufbeleges kostenlos dort wieder abzugeben, wo er es erworben hat. Die Entsorgung des Altöls ist vom Händler schon im Verkaufspreis kalkuliert. Demnach sind Tankstellen, Werkstätten und auch SB-Märkte verpflichtet, Altöl entgegenzunehmen.
Medikamente
Nicht aufgebrauchte oder überlagerte Medikamente können in der Restmülltonne insbesondere für Kinder eine Gefahr darstellen, weil sie dort frei zugänglich sind. Viele Apotheken nehmen Medikamente kostenlos - ohne Beipackzettel, Durchdrückfolie und Umverpackung - zurück. Fragen Sie danach.
Batterien
Hier ist der Handel verpflichtet, alte Batterien und Akkus kostenlos zurückzunehmen, unabhängig davon, ob neue Batterien gekauft werden. Gleichzeitig besteht für den Verbraucher eine Rückgabepflicht.
Halon-Feuerlöscher
Die Verwendung von Halonen als Feuerlöschmittel ist seit dem 1.01.1994 verboten. Händler und Vertreiber sind zur Rücknahme alter Halon-Feuerlöscher verpflichtet. Die Rückgabe bedeutet auch keine Verpflichtung zum Neukauf. Unbrauchbare sonstige Feuerlöscher können bei der GWA-Schadstoffsammelstelle Lünen/Brückenkamp entgeltfrei abgegeben werden.