Elektrogeräte

Seit Frühjahr 2006 ist eine getrennte Sammlung der Elektrogeräte gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Pflicht gilt sowohl für den Bürger als auch für die Entsorgungsbetriebe. Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung der E-Geräte entfallen nun auf die Hersteller. E-Geräte werden auf dem Wertstoffhof an der Josef-Rethmann-Straße kostenlos angenommen.

Nach dem Elektro- und Elektronikgesetz, kurz Elektro-Gesetz, sollen vorrangig Abfälle von E-Geräten reduziert und vermieden werden. Schadstoffe aus den alten Geräten sollen schonend beseitigt und wertvolle Rohstoffe wiederverwertet werden. Ebenso soll durch die getrennte Erfassung die Belastung des Restmülls mit Schadstoffen verringert werden.

Alle alten Elektrogeräte müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden, d.h auch kleine Elektrogeräte wie Eierkocher oder MP3-Player dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. Die zentrale Sammelstelle in Lünen ist der Wertstoffhof der WBL an der Josef-Rethmann-Straße 2. Die Abgabe ist für Sie kostenfrei und sollte sich pro Anlieferung auf maximal 5 Geräte beschränken.

Fünf Container für fünf verschiedene Gruppen stehen zur Aufnahme des E-Schrotts bereit. Gruppe 1 umfasst Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Elektroherde. Zur Gruppe 2 gehören die Kühlgeräte. Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie alle Geräte der Unterhaltungselektronik bilden die Gruppe 3. Gasentladungslampen, also Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen, werden in der Gruppe 4 erfasst. Die meisten Elektroprodukte sind der Gruppe 5 zuzuordnen: Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge und Spielzeuge wie z.B. Gameboys ebenso wie Kaffeemaschinen, Fön, Bohrmaschinen, Staubsauger oder Rasierapparat.

Gruppe 5, Kategorie 2 sind: Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur sonstigen Bearbeitung von Textilien, Bügeleisen, Mangeln, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen, Dosenöffner, Elektrische Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege, Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit, Waagen

Bei der Sperrmüllabholung werden nach wie vor die großen Haushaltsgeräte, Kühlgeräte sowie die sperrigen Geräte der Gruppe 3 abgeholt. Maximale Abholmenge pro Sperrmüllauftrag sind drei Geräte.

siehe auch Deutsche Umwelthilfe

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