In der kalten Jahreszeit haben wir einen heißen Draht zum Deutschen Wetterdienst. Im Auftrage der Stadt Lünen führen die WBL den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslagen durch.
Absetzkipper mit Streuaufsatz und Schneeschild im Wintereinsatz.Bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen erfolgt der Winterdienst nur, wenn es sich um Ortsdurchfahrten handelt. Der Winterdienst steht 24 Stunden am Tag bereit. Bis zu 25 Mitarbeiter und max. 17 Fahrzeuge (inklusive der Kleinfahrzeuge) sind im Bedarfsfall im Einsatz.
Der Einsatz der Räum- und Streufahrzeuge erfolgt nach einem Prioritätenkatalog, den so genannten Streustufen, welche nacheinander abgefahren werden.
Streustufe 1
Straßen (-abschnitte), die verkehrswichtig und zugleich gefährlich sind, z.B. Bundes- und Landesstraßen, Steigungsstrecken, unübersichtliche Kurven, wichtige Straßenkreuzungen, Brücken, belebte Fußgängerüberwege, Fußgängerzone und Bushaltestellen
Streustufe 2
Straßen (-abschnitte), die nicht gefährlich sind, aber eine nicht unerhebliche Verkehrbedeutung haben, z.B. innerörtliche Verbindungsstraßen, Straßen, die von Buslinien befahren werden, Radwege entlang der Hauptverkehrsstraßen
Streustufe 3
Straßen (-abschnitte), die keine nennenswerte Verkehrsbedeutung haben und zugleich ungefährlich sind, z.B. Wohnstraßen, insbesondere verkehrsberuhigte Zonen
In Lünen wird ein sogenannter differenzierter Winterdienst durchgeführt, d.h. es werden je nach Örtlichkeit auftauende Streustoffe (=Salz) und /oder abstumpfende Mittel (=Sand) verwendet. Auf den stark befahrenen Straßen wird in der Regel nur Streusalz verwendet, wobei nach dem Grundsatz "sowenig wie möglich, soviel wie nötig" verfahren wird. Auf bestimmten Wegen, z.B. dem Lippesteg wird ausschließlich Sand als abstumpfendes Streumittel eingesetzt. Split scheidet aus ökologischen wie ökonomischen Gründen aus.
Durchschnittlich verbrauchen die WBL zwischen 320 und 350 Tonnen Streusalz pro Winter. Das Salz wird ausschließlich aus heimischen Kalibergwerken bezogen.
Räumpflicht für Anlieger! Die Bürgersteige/Gehwege sind nach der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Lünen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, wie Sand, Granulat oder Lavasplit, zu bestreuen. Dabei ist der Einsatz von Streusalzen untersagt, es sei denn, dass sie bei Gehwegen und Rampen, Brücken und Treppenaufgängen verwendet werden.